Ob innovative Öko-Projekte, nachhaltiges Wirtschaften oder individuelle Lebensleistungen: Bis Ende des Monats (Frist: 31. Januar) können sich umweltbewusste Unternehmen mit ihren außergewöhnlichen Leistungen für den Landes-Umweltpreis 2018 bewerben. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) will Firmen und Selbstständige auszeichnen, die sich für den betrieblichen Umweltschutz besonders stark machen.
MdL Bärbl Mielich wirbt dafür, dass sich auch Unternehmen aus dem Wahlkreis Breisgau bewerben: „Umweltschutz und ökologische Strategien sind heute in der Wirtschaft ein Muss. Mit knappen Ressourcen umzugehen, ist ein Gebot der Stunde. Durch kreative Ideen sparen wir Kosten, schonen die Umwelt und schaffen uns zusätzlich Wettbewerbsvorteile als Innovationstreiber.“
Preisträger erhalten 10.000 Euro
Insgesamt winkt ein Preisgeld in Höhe von 60.000 Euro in sechs Kategorien. Diese umfassen die Bereiche „Handel und Dienstleistung“, „Handwerk“, „Industrie-Unternehmen bis 250 Mitarbeiter“ sowie „Industrie-Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern“. Möglich sind Einsendungen aus Industrie, Handwerk, Dienstleistungen und Handel.
Der Umweltpreis wird zum 18. Mal vergeben. Die Preisträger erhalten ein Preisgeld von jeweils 10.000 Euro, das sie für Maßnahmen zum Umweltschutz einsetzen müssen. Zusätzlich wird der Jurypreis „Förderung und Erhalt der biologischen Vielfalt“ und ein Preisgeld für Organisationen aus dem Non-Profit-Bereich, die unternehmensähnliche Strukturen aufweisen, vergeben. Die Preisverleihung findet am 4. Dezember 2018 in Stuttgart statt.
Ergänzende Informationen des Umweltministeriums
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen und Selbständige mit einem Unternehmensstandort in Baden-Württemberg. Bewerbungen sind auf einen Standort in Baden-Württemberg zu beziehen. Die Bewerbungsunterlagen sind hier zu finden: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/betrieblicher-umweltschutz/umweltpreis-fuer-unternehmen/teilnahmebedingungen-und-bewerbungsunterlagen/
Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury, die aus Vertreterinnen und Vertretern von Wirtschaftsorganisationen, Umwelt- und Naturschutzverbänden, der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft besteht.
Sie trifft ihre Auswahl anhand Kriterien wie umweltorientierte Unternehmensführung, effizienter Umgang mit Ressourcen, Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Verringerung von Umweltbelastungen und Einsatz umweltschonender Technologien.
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