Abgeordnete Bärbl Mielich: Bei der Festlegung der Übergangsfrist den Ratschlägen von Fachleuten gefolgt
Jetzt ist es beschlossene Sache: Die grün-rote Regierungskoalition hat dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Rauchwarnmelder-Pflicht am Mittwoch zugestimmt. Sowohl in Neubauten (ab sofort) als auch in Altbauten mit einer Übergangsfrist wird – wie in den meisten Bundesländern schon geschehen – der Einbau dieser Geräte vorgeschrieben. „Das ist ein wichtiger Schritt, der vielen Menschen das Leben retten kann“, so MdL Bärbl Mielich von den Grünen nach der Abstimmung im baden-württembergischen Landtag.
Bärbl Mielich: „Für dieses Gesetz haben wir jahrelang gekämpft. Es ist uns so wichtig, dass wir damit nicht warten, bis andere notwendige und gewünschte Novellierungsvorhaben für die Landesbauordnung umgesetzt werden.“ Nicht zuletzt die große Brandkatastrophe im März dieses Jahres in Backnang mit acht Toten hat die Dringlichkeit gezeigt, alle Gebäude so bald wie möglich mit Rauchwarnmeldern auszustatten. „Alle Fachleute, insbesondere die der Feuerwehren, stimmen überein, dass Rauchwarnmelder geeignet sind, die Zahl an Opfern bei Wohnungsbränden zu minimieren“, so Mielich. Daher gab es für die Pflicht zum Einbau solcher Warnmelder große Zustimmung in allen Kreisen.
Jährlich sterben rund 600 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Rauch- bzw. Brandmelder stellen eine wirksame Präventionsmaßnahme dar, da sie Wohnungen permanent überwachen und ein Gefahrenzustand durch Rauch akustisch angezeigt wird. Durch das Warnsignal des Rauchmelders werden schlafende Personen geweckt und so auf die Gefahr aufmerksam gemacht.
In zwölf Bundesländer gibt es bereits eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern, aber nicht alle haben auch eine Nachrüstungsverpflichtung für bestehende Wohnungen vorgesehen, einige haben recht lange Übergangsfristen. Die Erfahrungen in den Ländern mit einer Rauchwarnmelderpflicht bestätigen die Wirksamkeit der Einbaupflicht: Die Zahl der Brandopfer ging hier um mindestens die Hälfte zurück. Bärbl Mielich: „Bei der Nachrüstung haben wir großen Wert auf eine möglichst kurze aber machbare Übergangsfrist gelegt. Gerade in Altbauten ist das Risiko eines Brandes aufgrund der verwendeten Baumaterialien höher als bei Neubauten. Bei der Festlegung der Übergangsfrist sind wir den Ratschlägen von Fachleuten bei einer Anhörung im Landtag zu unserem Gesetzentwurf gefolgt.“
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