PRESSEMITTEILUNG
Im Zuge des Ausbaus der Rheintalbahn stehen Um- und Neubauten an einigen Bahnhöfen und Bahnhofsvorplätzen an. Unter anderem muss das Bahnhofsgebäude in Müllheim abgerissen und an anderer Stelle neu aufgebaut werden. Auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Bärbl Mielich wegen einer möglichen Bezuschussung durch das LGVFG (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz), wenn Gemeinden in Stationsgebäude und dessen Infrastruktur investieren, teilte das Verkehrsministerium folgendes mit:
- Der Bau von Haltestellen für fahrgastbezogene Einrichtungen mit beheizten Wartebereichen, Fahrkartenverkaufsstelle usw., wozu auch Hochbauten wie Stationsgebäude gehörten, seien nach dem LGVFG förderfähig.
- Zudem sei die Verabschiedung einer Richtlinie geplant, welche im Rahmen des Bahnhofsmodernisierungsprogramms Baden-Württemberg „Bahnhof macht Zukunft“ Fördermöglichkeiten für den Kauf von Stationsgebäuden sowie deren Instandsetzung bietet. Vorgesehen sei die Förderung für Flächen innerhalb von Stationsgebäuden, die von der DB Station & Service AG veräußert würden. Zuwendungsfähig wären insbesondere Ticketverkaufsstellen, Mobilitätszentralen, Warteräume, Bereiche für die Gepäckaufbewahrung und öffentliche Toiletten, soweit sie sich innerhalb des Stationsgebäudes befänden. Die geförderten Bereiche müssten dauerhaft der Nutzung für Zwecke des SPNV und ÖPNV zur Verfügung stehen.
„Der Öffentliche Personennahverkehr muss für die Nutzerinnen und Nutzer attraktiv sein“, so Bärbl Mielich. „Dazu gehört auch ein angenehmes Umfeld in den Stationsbereichen.“ Die Ausstattung der Stationsgebäude durch die Bahn sei meist sehr einfach gehalten und auf ein Mindestmaß begrenzt. Sie freue sich, dass bestimmte Investitionen von Gemeinden im Bereich der Stationen nach dem LGVFG gefördert würden, so die Abgeordnete. Die vom Verkehrsministerium geplante neue Richtlinie zum Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg begrüße sie sehr.
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