Pressemitteilung
30.06.2015
„Der größte Teil der Kommunen in der Region profitiert von der pauschalen Förderung für Investitionen in die Infrastruktur aus dem Sondervermögen des Bundes”, so die Landtagsabgeordnete der GRÜNEN, Bärbl Mielich. 168 Millionen Euro würden pauschal direkt an Kommunen verteilt, wobei die Kriterien unterdurchschnittliche Steuerkraft im Vergleich zum Finanzbedarf und überdurchschnittliche Arbeitslosenzahl für die Zuteilung maßgeblich seien. „Die Mittel sollen hauptsächlich in Bildungseinrichtungen und Energieeinsparmaßnahmen an Gebäuden investiert werden”.
Mit dem Beschluss des Kommunalinvestitonsfördergesetzes des Bundestages im Mai 2015 stehe ein Sondervermögen von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Kommunen zur Verfügung. Auf die Baden-Württembergischen Kommunen entfielen 248 Millionen Euro, die finanzschwachen Kommunen in den Jahren 2015 – 2018 für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden könnten, so Bärbl Mielich. Neben den 168 Millionen Euro, die direkt an die Kommunen gehen, würden jeweils 40 Millionen Euro in den Ausgleichsstock und in die Förderung des Breitbandausbaus fließen. „Der Breitbandausbau in ländlichen Bereichen ist mir und meiner Fraktion ein großes Anliegen. Daher begrüße ich die zusätzliche Aufstockung der vom Land bereits zur Verfügung gestellten Mittel”, erklärt die Abgeordnete. Für diese Förderung können sich die Kommunen bei den Regierungspräsidien bewerben.
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