PRESSEMITTEILUNG
13.05.2014
Bärbl Mielich MdL Grüne: „Jetzt können sich Kulturschaffende um eine Finanzspritze des Landes bewerben“
Stuttgart/Breisgau-Hochschwarzwald – Mehr Kultur außerhalb der Ballungszentren – diese Forderung ist für grün-rot kein Lippenbekenntnis. In der vierten Ausschreibungsrunde des Innovationsfonds Kunst werden die bereits bestehenden Förderlinien nun um eine weitere ergänzt: „Kultur im und für den ländlichen Raum.“
Die grüne Landtagsabgeordnete Bärbl Mielich betont, dass damit bewusst Anreize für Kulturschaffende in ländlichen Gebieten gesetzt werden sollen: „Kunst und Kultur blühen und gedeihen in der Stadt und auf dem Land, in ländlichen Räumen allerdings oft unter schwierigeren Bedingungen als in den Ballungszentren. Mit der Neuausrichtung des Innovationsfonds wollen wir erreichen, dass Menschen im ganzen Land an unserer vielfältigen Kultur teilhaben können.“ Deshalb fordert Bärbl Mielich Kreative, Künstler und Kulturschaffende im Raum Breisgau-Hochschwarzwald auf, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Infomaterial und Online-Antragsformulare gibt es unter
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/service/aktuelle-ausschreibungen/innovationsfonds-kunst/
Der Innovationsfonds Kunst ist im dritten Jahr bereits zu einer festen Größe in der Kunstförderung in Baden-Württemberg geworden. Bislang wurden bereits 161 Projekte mit rund vier Millionen Euro unterstützt. Damit sollen sowohl innovative künstlerische Ideen als auch Projekte auf die Beine gestellt werden, die im Kulturleben neue Akzente setzen. Dies gilt auch für Projekte der kulturellen Bildung und der Interkultur.
Noch bis zum 15. Juni können sich Kreative und Kulturschaffende um eine Finanzspritze bewerben. Antragsberechtigt sind nur gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften. Diese müssen allerdings dem Ressortbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sein.
Weitere Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Projekte befristet sind und nicht anderweitig durch das Land bezuschusst werden. Außerdem muss die Finanzierung grundsätzlich einen gesicherten Anteil an Eigen- und Drittmitteln von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten aufweisen. Die Förderhöchstsumme liegt bei 50 000 Euro. Zu den vier Projektlinien zählen interkulturelle Kulturarbeit, kulturelle Bildung und innovative Kunst sowie ganz aktuell die Kultur im ländlichen Raum.
Die Entscheidung, wer eine Förderung erhält, wird von einer unabhängigen Jury getroffen und im Herbst dieses Jahres bekannt gegeben.
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