Auf Einladung der Grünen Landtagsabgeordneten Bärbl Mielich war der Landesbehindertenbeauftragte Gerd Weimer, der nicht weisungsgebunden arbeitet, als Experte am 15.02.2016 im Rahmen eines Fachgesprächs mit den verschiedenen AkteurInnen der regionalen Behindertenhilfe zu Gast im Werkzentrum der Christophorus Gemeinschaft e.V. in Müllheim.

Die Gesprächsrunde im Werkzentrum der Mülheimer Christophorushilfer
„Unbehindert miteinander leben“ lautete der Titel des Fachgesprächs. 19 VertreterInnen der Behindertenhilfe – darunter Caritas und Diakonie Breisgau-Hochschwarzwald, die Inklusionsbeauftragte von Badenweiler sowie die Inklusionsvermittlerin von Gottenheim, Ihringen und Vogtsburg sowie das Hofgut Himmelreich – und einige Interessierte waren der Einladung gefolgt. Ziel des Gesprächs sei es, so Bärbl Mielich zu Beginn, über den Fortschritt und die Herausforderungen in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg zu sprechen. „Das war uns als grün-rote Landesregierung 2011 bei Regierungsantritt sehr wichtig, denn wir wollen eine inklusive Gesellschaft, Teilhabe und Selbstbestimmung für Alle, egal ob alt oder jung, pflegebedürftig oder nicht, behindert oder nicht behindert“, so Mielich., „Wir wollen lebendige Sozialräume im Quartier in der Stadt und auch in den Dörfern“. Das jedoch gehe nur, indem die direkt vor Ort involvierten AkteurInnen und Betroffenen mit in die Entscheidungs- und Evaluationsprozesse eingebunden würden.

Gerd Weiter und Bärbl Mielich in Müllheim
Gerd Weimer verwies in seinem Impulsreferat darauf, dass Deutschland bei der Schaffung einer inklusiven Gesellschaft noch am Anfang stehe, betonte aber, dass sich Baden-Württemberg mit der grün-roten Landesregierung den richtigen Weg eingeschlagen und in kurzer Zeit sehr viel umgesetzt habe. Mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG), das im Januar 2015 in Kraft trat, sei es möglich geworden, die Inklusion in der Fläche umzusetzen. Hinzu komme die novellierte Landesbauordnung. Diese lege Barrierefreiheit für Neu-und Umbauten fest. Beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) sei eine Stabstelle eingerichtet worden, die zur Beratung und Unterstützung der Umsetzung von Inklusion in den Kommunen diene. Die Änderung des Schulgesetzes zur Inklusion haben darüber hinaus das Wunsch- und Wahlreicht der Eltern gestärkt. Als weitere große Neuerung nannte Weimer das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG); hierdurch sei die Wahlfreiheit, wo und wie ein Mensch mit Handicap leben möchte, per Gesetz verankert worden.
Im anschließenden Gespräch wurden die unterschiedlichsten Themen angesprochen. Insbesondere der Wunsch einer noch besseren Vernetzung und Sensibilisierung der Kommunen in Bezug auf die Teilhabe von Menschen mit Handicap wurden geäußert.
„Es ist wichtig“, so Bärbl Mielich abschließend, „ die Barrieren in den Köpfen der Menschen zu überwinden“. Ein Mensch sei nicht behindert, er werde behindert. Hier müsse dringend noch mehr Aufklärungsarbeit geleistet werden.
Weitere Berichte zum Thema:
Die Badische Zeitung berichtete am 19.02.2016
Die Weiler Zeitung berichtete am 22.02.2016
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