PRESSEMITTEILUNG
Der Landtag hat am Donnerstag in einer Sondersitzung beschlossen, dass die Landesregierung Kredite von bis zu fünf Milliarden Euro zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen aufnehmen darf. Zusätzlich stehen 1,2 Milliarden Euro aus der Rücklage für Haushaltsrisiken bereit. Die grüngeführte Landesregierung nimmt insbesondere kleinere Unternehmen und Selbstständige in den Blick, die durch unterbrochene Lieferketten, Produktionsstillstand, Quarantänemaßnahmen und Nachfrageausfällen in Folge der Corona-Pandemie unverschuldet in Liquiditätsengpässe kommen. „Wir haben die Corona-Epidemie als Naturkatastrophe für Baden-Württemberg bewertet. Das gibt uns die Flexibilität von den Vorgaben der Schuldenbremse abzuweichen und jetzt die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise frühzeitig abzufedern. Mit dem im Soforthilfeprogramm enthaltenen Härtefallfonds können Selbständige und kleine Unternehmen, die von der Coronakrise betroffen sind, schnell und unbürokratisch einen Direktzuschuss erhalten“, so Mielich.
„Gerade hier in der Region gibt es viele Selbstständige, Kulturschaffende sowie kleine Unternehmen, denen durch die Coronakrise ihre Einnahmen wegbrechen. Insbesondere in den kulturellen und sozialen Branchen dürfen oder können oftmals keine Rücklagen gebildet werden. Sie müssen jetzt unkompliziert ihre laufenden Kosten abdecken können, denn für sie kommen Kredite über die Hausbank oftmals zu spät. Deshalb haben wir den Weg freigemacht für Hilfen, die den dringenden und kurzfristigen Finanzbedarf abdecken.“
Darüber hinaus werden für alle Unternehmen die bereits bestehenden Darlehensprogramme als schnelle Liquiditätshilfe angepasst, die Bürgschaftsquote erhöht und ein Beteiligungsfonds eingerichtet. „Diese Maßnahmen werden in Abstimmung und Ergänzung mit den Bundesprogrammen schnell und zielgerichtet wirken“, so Mielich. „Wir lassen mit dem Sofortprogramm niemanden alleine und wir helfen denen, die durch die Coronakrise in eine Existenzkrise kommen.“
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