Pressemitteilung
„Gleich vier Projekte sind im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald im Landesförderprogramm kommunaler Sportstättenbau 2016 enthalten“ begrüßt Bärbl Mielich die jetzt veröffentlichte Liste mit den geförderten Projekten. Wie die Landtagsabgeordnete Bärbl Mielich berichtet, wird der Neubau der Sporthalle an der Landeckschule in Bad Krozingen vom Land mit 270.000 Euro unterstützt. Weiter seien die Sanierung der Merzweckhalle in Sölden und der Belchenhalle in Münstertal mit jeweils 76.000 Euro und die Sanierung der Mehrzweckhalle in Vogtsburg-Oberrotweil mit 74.000 Euro im Programm enthalten. „Gute Sportstätten sind Voraussetzung für den Sportunterricht an den Schulen und die Basis für eine erfolgreiche Arbeit der Sportverbände und der Vereine im Land. Das zahlt sich für alle aus: Sport ist ein wichtiger Bereich für Integration, Inklusion und Gesundheit. Bei der Förderung der Sportstätten sind deshalb die vielfältige Nutzungsmöglichkeiten wichtig“, betont Bärbl Mielich.
„Besonders freue ich mich über die Förderung Neubau der Sporthalle der Landeckschule in Bad Krozingen. Der Mangel an Sportflächen wird seit Jahren von Eltern und LehrerInnen beklagt“, berichtet Bärbl Mielich
Landesweit fördert die Landesregierung 108 kommunale Bauprojekte mit 18,3 Millionen Euro. Auf die Projekte haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die Kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt.
Insgesamt lagen 226 Anträge mit einem Förderbedarf in Höhe von 46 Millionen Euro vor. In der diesjährigen Förderrunde konnten davon gut jeder zweite Antrag berücksichtigt werden. Anträge, die jetzt nicht zum Zuge kamen, können in der nächsten Förderrunde wieder eingereicht werden.
Hintergrund
Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse sind an die Voraussetzung gebunden, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Hallen und Anlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetreib von Sportvereinen geeignet sein. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.
Die Pressemitteilung kann hier als PDF eingesehen werden:
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