Pressemitteilung
Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGFVG)
Kreisverkehr bei Ebringen ins Förderprogramm aufgenommen
„Der geplante Kreisverkehr an der L 125 bei Ebringen ist in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen worden. Ich freue mich sehr, dass das geklappt hat“, berichtet Bärbl Mielich. „Die Mittefreigabe wird dann erfolgen, wenn mit der Baumaßnahme begonnen werden kann”.
Der Kreisverkehr an der L 125 bei Ebringen ist Bestandteil des Verkehrskonzept Batzenberg.
“Im Förderprgramm für 2014 sind Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherungstechnik an der Bahnlinie Müllheim-Neuenburg mit einer Fördersumme von 100.000 Euro enthalten“, so Bärbl Mielich. Zudem seien die Maßnahmen im Rahmen von Breisgau-S-Bahn 2020, die durch das LGVFG bezuschusst werden können, in das Programm aufgenommen worden.
Förderschwerpunkte in diesem Jahr sind dringliche Baumaßnahmen, die sich auf die Kreuzung von Schienen und Straßen beziehen. Gefördert werden außerdem Vorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen, wie der Umbau von Knotenpunkten zu Kreisverkehren oder die Anlage von Gehwegen in Ortsdurchfahrten. Gefördert werden aber auch klassische Aus- und Neubaumaßnahmen von Gemeinde- und Kreisstraßen, die in diesem Jahr begonnen werden sollen. Als neuer Fördertatbestand können auch Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen bezuschusst werden. Der Fördersatz liegt generell bei 50 %. Bei Bahnübergangsbeseitigungen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss in Höhe von 75 % gewährt werden.
Fördermittel aus dem LGVFG gibt es auch für ÖPNV- und Radverkehrsmaßnahmen. Hierüber wird aber getrennt entschieden.
Die Badische Zeitung berichtete am 07.04.2014:
http://www.badische-zeitung.de/muellheim/100-000-euro-fuer-sicherheit–82858086.html
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