PRESSEMITTEILUNG MdL Bärbl Mielich: Rangfolge bei Bundesfernstraßen und Landesstraßen steht fest
Gute Nachricht für die Anwohner der Ortsdurchfahrt Zienken: Die Ortsumfahrung ist neu in Maßnahmeplan aufgenommen worden.
„Transparentes Verfahren – nachvollziehbare Kriterien – Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen“. Unter diesen Prämissen hat die grün-rote Landesregierung die Weichen für den Aus- und Neubau bei Landes- und Bundesstraßen einschließlich Autobahnen ab 2015 gestellt. „Grundsätzlich hat die Sanierung des bestehenden Straßennetzes Vorrang. Ein weiterer Schwerpunkt ist die zügige Abwicklung laufender Baumaßnahmen,“ betont die Landtagsabgeordnete Bärbl Mielich.
Nach einem umfassenden Anhörungsverfahren, in dem über 400 Stellungnahmen eingegangen sind, stehe nun fest, welche Landesstraßen in den kommenden 10 Jahren realisiert werden können. Die Aufnahme in den nun
vorgelegten Maßnahmenplan sei aber noch keine konkrete Zusage für die Realisierung, erklärt Bärbl Mielich. Der Manahmeplan gebe die Richtschnur vor für die kommenden Jahre.
123 Maßnahmen, 31 Neubau-, 73 Ausbauvorhaben, 19 Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen können nach derzeitiger Lage bei den finanziellen Rahmenbedingungen in den kommenden 10 Jahren gebaut werden. Neu in den Maßnahmenplan aufgenommen wurde die L 134 Ortsumfahrung Neuenburg-Zienken. Aufgrund eines Berechnungsfehlers war diese im ersten Entwurf nicht enthalten. “Für die Anwohner der Ortsdurchfahrt Zienken ist das
eine sehr gute Nachricht. Monatelang hatte ich mich um verkehrsberuhigende Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen und Nacht- und Wochenendfahrverbote für LKW bemüht. Nach der Bundesgesetzgebung und der aktuellen Rechtssprechung konnten die vorgeschlagenen Maßnahmen alle nicht angeordnet werden. Die Umfahrung ist die einzige Lösung, um die Anwohner der Ortsdurchfahrt zu entlasten”, erklärt Bärbl Mielich. “Mir ist bewusst, dass nicht alle Einwohner von Zienken diese Entwicklung gut heißen werden. Beim Bau des neuen Straßenabschnitts muss sehr genau darauf geachtet und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, dass keine neuen Belastungen durch Lärm und Abgase entstehen”.
Weiter im Maßnahmenplan enthalten ist die umstrittene L 123 Umfahrung Staufen. “Die Notwendigkeit einer Entlastung der Ortsdruchfahrt ist unbestritten. Unterschiedliche Vorstellungen gibt es bei der Trassenführung und der Ausgestaltung der Umfahrung. Hier ist die Planungsbehörde gefordert, die Westtagentenplanung in die Betrachtung miteinzubeziehen. Insbesondere die Integration bestehender Straßenabschnitte und die Belange der Landwirtschaft in die Gesamtplanung sollte Berücksichtigung finden”.
Weiter im Maßnahmenplan enthalten bleibt die Umfahrung Eichstetten-Bötzingen als vorrangige Maßnahme.
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