Pressemitteilung
23.01.2015
„Die Bundesregierung muss die Finanzierung für einen Weiterbau der B 31 West klären, erst dann wird es gegebenenfalls eine Weiterführung des Planfeststellungsverfahrens geben“, erklärt die Landtagsabgeordnete Bärbl Mielich. „Der zweite Bauabschnitt der B31 West ist lediglich im weiteren Bedarf des gültigen Bundesverkehrswegeplanes eingestuft. Solange keine Finanzierungsperspektive von Seiten des Bundes vorliegt, macht es wenig Sinn, das Planfeststellungsverfahren weiter zu führen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Planungen veraltet sind oder der Planfeststellungsbeschluss verfallen könnte und die Ausgaben für die Planung in den Sand gesetzt sind“.
Daher habe der Verkehrsausschuss des Landtags beschlossen, die Landesregierung zu beauftragen, beim Bund eine Finanzierungsperspektive einzufordern.
„Der Bund muss sich positionieren“, so die Landtagsabgeordnete. „Das elende ‚Schwarze-Peter-Spiel‘ wo Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen Land und Bund hin und her geschoben werden ist zu Ende“. 30 Jahre lang sei dies gängige Praxis gewesen ohne Projekte umzusetzen. Planungen seien auf Halde produziert worden und wenn sie dann realisiert werden sollten, seien sie veraltet gewesen. „Hier wurden in der Vergangenheit Unsummen an Planungsmitteln verschleudert“, so die Abgeordnete. „Die CDU im Land ignoriert zudem, dass allein die Trassenführung höchst strittig ist. Diese Frage zu klären muss einem möglichen Planfeststellungsverfahren in jedem Fall voraus gehen“.
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