Die Entscheidung war eine enorm schwierige. Entsprechend ausführlich und kontrovers hat auch die Debatte in der Fraktion stattgefunden. Ich hab mich gegen eine Zustimmung ausgesprochen:
Die vereinbarten Zusatzregelungen zwischen den Grünen VerhandlerInnen und dem Kanzleramtsminister Altmeier werden in Baden-Württemberg durch das neue Flüchtlingsaufnahmegesetz bereits in zwei von drei Punkten umgesetzt:
Die Residenzpflicht ist darin gefallen, innerhalb Baden-Württembergs.
Die Sachleistungen sollen durch Geldleistungen ersetzt werden. Das entspricht der Bundesregelung.
Einzig die Möglichkeit, früher als bisher eine Arbeit aufnehmen zu können, ist zusätzlich vereinbart worden und in der Tat zentral für die hier lebenden Flüchtlinge und darum auch als Erfolg zu verbuchen.
Das alles entlastet die Kommunen nicht wirklich.
Es fehlt die Zusage des Bundes die Gesundheitsleistungen z.B. in den Flüchtlingsunterkünften zu bezahlen. Das hätte die Kommunen deutlich entlastet und gleichzeitig auch die Schaffung einer entsprechenden Versorgungsstruktur für Gesundheitsleistungen erleichtert. Jetzt zahlen die Kommunen alleine aus den vom Land bereit gestellten Pauschalen.
Beitrittskandidaten zu sicheren Herkunftsländern zu machen, entlastet diese vom Nachweis, ethnische Bevölkerungsgruppen nicht zu diskriminieren. Es wäre wichtig gewesen, entsprechende Verträge für mehr Toleranz und Antidiskriminierung mit den Ländern abzuschließen, die auch überprüfbar sind.
Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses hätten die Länder Zeit gewonnen, um entsprechend nachzuverhandeln.
Zur Vertiefung zum jetzt verabschiedeten Gesetz und einer Bewertung verweise ich auf die Stellungnahme des integrationspolitischen Sprechers der Grünen Landtagsfraktion, Daniel Lede Abal, die ich uneingeschränkt befürworte:
http://ledeabal.de/themen/integration/zur-asylrechtsentscheidung-im-bundesrat
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