PRESSEMITTEILUNG
06.05.2014
MdL Christoph Bayer (SPD) und MdL Bärbl Mielich (GRÜNE): „Förderzusage für drei Projekte im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hilft gezielt den Vereinen vor Ort und kommt der heimischen Bauwirtschaft und dem örtlichen Handwerk zugute“
Insgesamt fördert das Land im Jahr 2014 78 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von 13,4 Millionen Euro. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt. Wie die Abgeordneten Christoph Bayer (SPD) und Bärbl Mielich (GRÜNE) jetzt mitteilten, profitieren davon auch Projekte in Neuenburg, Pfaffenweiler und Badenweiler.
„Wir freuen uns, dass durch die gezielte Landesförderung ein entscheidender Beitrag geleistet wird, vorhandene Sportstätten zu modernisieren und neue Projekte in Angriff zu nehmen. Hierdurch profitieren sowohl die kommunale Sportstätteninfrastruktur als auch Schulen und Vereine in der gesamten Region“, begrüßten die beiden Landtagsabgeordneten Mielich und Bayer die Förderung. Konkret geht es in Neuenburg um den Neubau eines Kunstrasenplatzes im Sportzentrum Rheinwaldstadion. Durch den Zuschuss des Landes in Höhe von 149,000 Euro kann die Maßnahme umgesetzt werden.
Auch Pfaffenweiler kann sich über 74.000 Euro für die Sanierung und Umbau der Batzenberghalle freuen. Badenweiler bekommt 24.000 Euro für den Neubau einer Freisportanlage bei der Schule.
Insgesamt lagen 193 Anträge mit einem Förderbedarf in Höhe von 30 Millionen Euro vor. In der diesjährigen Förderrunde konnten davon gut jeder dritte Antrag berücksichtigt werden. Anträge, die nicht zum Zuge kamen, können in der nächsten Förderrunde wieder eingereicht werden.
Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse sind an die Voraussetzung gebunden, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Hallen und Anlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetreib von Sportvereinen geeignet sein. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.
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