PRESSEMITTEILUNG
29.08.2014
MdL Bärbl Mielich: „Das es nun zu einer Einigung zwischen Hebammen und dem GKV-Spitzenverband in Sachen Haftpflichtprämien gekommen ist, ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der freien Hebammen. Es ist aber nur einer von vielen Schritten, die dringend noch folgen müssen: Es braucht langfristige Lösungen zu einer echten Stärkung des Hebammenstands, und zwar aller Hebammen.“
Freiberufliche Hebammen erhalten von den gesetzlichen Krankenkassen ab sofort einen finanziellen Ausgleich für ihre gestiegenen Versicherungskosten. Darauf hat sich der Hebammenverband und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Der Anspruch gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2014 und wird zunächst für ein Jahr gewährt, bis 2015 der gesetzliche Sicherstellungszuschlag in Kraft tritt.
Der Druck auf Hebammen und Geburtshelfer durch massiv ansteigende Haftpflichtprämien war seit Jahren dramatisch angestiegen. Nun drohte vielen freiberuflichen Hebammen im Bereich der eigentlichen Geburtshilfe faktisch das berufliche Aus – jüngst ausgelöst durch den Ausstieg der Nürnberger Versicherung aus den beiden verbliebenen Versicherungskonsortien.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg Bärbl Mielich sieht darin, dass die gesetzliche Krankenversicherung rückwirkend zum 1. Juli 2014 die gestiegenen Haftpflicht¬versicherungsbeiträge der Hebammen mit einem Ausgleich übernehmen wird, ein erstes Signal. „Es ist ein erster Schritt, der das weitere Bestehen der Hebammen und damit auch der Geburtshäuser in Baden-Württemberg erleichtert. Diesem müssen aber dringend weitere folgen, wenn die Arbeit der freien Hebammen und Geburtshelfer langfristig gesichert werden soll“, appelliert Bärbl Mielich. Eine nachhaltige politische Lösung müsse die Systematik der steigenden Prämien, das Nachhaftungsrisiko für die Hebamme angehen und sie müsse alle Hebammenarbeitsbereiche berücksichtigen, so Mielich entsprechend den Forderungen des Hebammenverbands. Mit der nun erzielten Einigung würden nur die Hebammen, die in der Geburtshilfe tätig sind, bedacht, nicht jedoch Hebammen, die z.B. nur in der Vor- und Nachsorge tätig sind. „Das Problem der steigenden Haftpflichtprämien ist noch lange nicht vom Tisch. Es muss endlich etwas passieren, das die Prämien langfristig senkt”, fordert Mielich.
Mielich erinnert an die Resolution des Sozialausschusses im Landtag von Baden-Württemberg, die dieser am 10. Juli verabschiedete. Darin bitten die Ausschussmitglieder die Landesregierung sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass neben einem Sicherstellungszuschlag insbesondere die Übernahme der Haftung unabhängig von privaten Versicherungsunternehmen, zum Beispiel in Form eines staatlichen Haftungsfonds oder eines Regressverzichts geprüft werde.
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