Die Rechte von PatientInnen sind in den letzten Jahren glücklicherweise deutlich gestärkt worden. Es ist uns wichtig, dass jeder Mensch auch und gerade im Falle von Krankheit selbstbestimmt entscheiden und diese Entscheidung artikulieren kann. Dabei ist es zentral, dass die PatientInnen mit Ihren Anliegen im Krankenhaus auch „gehört werden“ – oft ist das gar nicht so einfach.
PatientenfürsprecherInnen können hier unterstützend tätig werden. Sie sind unabhängige und meist ehrenamtlich tätige Ansprechpersonen für PatientInnen im Krankenhaus. Sie beraten Patienten im Beschwerdefall und vertreten ihre Anliegen gegenüber dem Krankenhaus. Sie verbessern die Kommunikation zwischen PatientIn und Mitarbeitenden des Krankenhauses, helfen bei der Umsetzung des Fehlermanagements und erhöhen damit die Patientensicherheit.
In vielen Bundesländern sind PatientenfürsprecherInnen bereits Standard und teilweise auch gesetzlich vorgeschrieben. Wir möchten mit Ihnen ins Gespräch darüber kommen, wie wir auch in Baden-Württemberg einen Impuls zur Etablierung von PatientenfürsprecherInnen in allen Krankenhäusern setzen können.
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