Weniger Verwaltungsaufwand bei den Sozialstationen, mehr Zufriedenheit beim Pflegepersonal und den Patienten, das sind Ziele der Landesregierung. Deshalb plant das Sozialministerium eine Vorlage für ein Rahmengesetz, das die ambulante Pflege einbezieht. Landtagsabgeordnete Bärbl Mielich arbeitet daran mit und diskutiert das Thema mit Akteuren der Pflegebranche – auch mit denen im Landkreis. Am 20.01.2012 traf sich Bärbl Mielich deshalb mit den Geschäftsführerinnen der regionalen Sozialstationen zum Austausch über
das Landesheimgesetz in der Sozialstation Bad Krozingen. „Im Zentrum steht die Stärkung der ambulanten, wohnortnahen Angebote“, sagte Mielich beim Treffen in Bad Krozingen zu den Plänen. Bislang gibt es gesetzliche Regelungen nur für stationäre Pflegeeinrichtungen in Form der Verordnung zur baulichen Gestaltung von Heimen und zur Verbesserung der Wohnqualität (Landesheimgesetz). Eine Stärkung der Sozialstationen sei nötig, so Mielich, um die Folgen des demografischen Wandels abzufangen, wonach der Anteil älterer und pflegebedürftiger Menschen wachsen wird. „Wir werden ohne stationäre Heime nicht auskommen, aber wir wollen diese Angebote nicht ausweiten.
„Bislang ist es für Sozialstationen schwierig, zumindest kostendeckend zu arbeiten. Einerseits sind sie verpflichtet, in ihrem Einzugsgebiet ungeachtet von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen jede Anfrage anzunehmen und qualifizierte Pflegekräfte zu beschäftigen. Andererseits sind die Erstattungen der Krankenkassen im Falle von medizinischen Leistungen und der Pflegeversicherungsträger bei pflegerischen Leistungen sehr knapp bemessen. Um die Erstattungssätze zu erhöhen, können Landespolitiker nur versuchen, auf die Vertreter der Krankenkassen einzuwirken. Mit landespolitischen Instrumenten lassen sich jedoch die Rahmenbedingungen ändern, wonach die Träger ambulanter Dienste entlastet werden.
Ausführlich berichtete die Badische Zeitung am 24. Januar 2012 über den Besuch von Bärbl Mielich in Bad Krozingen:
die-zukunft-der-ambulanten-pflege–55042199.html
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