PRESSEMITTEILUNG
„Das AKW Fessenheim muss aus Sicherheitsgründen deutlich vor 2016 endgültig abgeschaltet werden“, fordern die Grünen Landtagsabgeordneten Bärbl Mielich, Josha Frey und Alexander Schoch. Diese Sichtweise teilt auch das Umweltministerium Baden-Württemberg und verweist dabei auf die Sicherheitsdefizite, die vom Öko-Institut im Auftrag des Umweltministeriums ermittelt wurden. Dies geht aus der Antwort des Umwelt-ministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der drei Abgeordneten hervor. Die Landesregierung vertrete diese Position in den vielfältigen Kontakten mit offiziellen Stellen auf französischer Seite, sowohl auf höchster politischer Ebene als auch im Zusammen-hang mit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Elsass, teilt das Umweltministerium mit.
Anlass der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Mielich, Frey und Schoch waren mehrere Schnellabschaltungen zwischen September und Dezember 2013 im Block 1 des AKW Fessenheim. Eine Häufung von Störungen könne auf generelle Schwachstellen hin-weisen. Diese müssten daher von der Aufsichtsbehörde genau analysiert werden, schreibt das Umweltministerium. Die fünf Ereignisse hätten jedoch keine offensichtlich ge-meinsamen Ursachen. Ein Zusammenhang mit den im letzten Jahr durchgeführten Nachrüstungsmaßnahmen sei nicht erkennbar.
Die Zwischenfälle waren an unterschiedlichen Stellen im nichtnuklearen Teil des Atom-kraftwerks aufgetreten. „Jeder Zwischenfall für sich gesehen, erscheint für uns Laien nicht so problematisch. Es ist die Häufung der Störfälle in einem kurzen Zeitraum, die uns Sor-gen macht. Sie sind ein deutliches Zeichen für den schlechten Zustand, des Atomkraft-werks. Nach den deutschen Sicherheitstandards wären die beiden Reaktoren bereits stillgelegt“, erklären die Abgeordneten. Sie appelieren an die verantwortlichen Stellen in Frankreich, endlich die Konsequenzen aus der Vielzahl der Sicherheitsdefizite zu ziehen und das Atomkraftwerk stillzulegen. Ein Weiterbertrieb sei nicht mehr zu verantworten. „Es macht keinen Sinn im AKW Fessenheim weiter Flickschusterei zu betreiben. Das Atom-kraftwerk wird auch mit den vorgesehenen Nachrüstungsmaßnahmen keinen vertretbaren Sicherheitsstandard erreichen“.
Bei der Sicherheitsüberprüfung nach dem Fukushima-Unfall habe die ASN rund 40 For-derungen zur Nachrüstung an das AKW-Fessenheim gestellt, schreibt das Umweltministe-rium. Auch im Rahmen der Zehn-Jahres-Revision seien Forderungen gestellt worden. Der größte Teil der Forderungen hätten Nachweise und generelle Anforderungen an den Betrieb betroffen. Laut Auskunft der ASN seien die bis zum 31. Dezember 2013 fälligen Maß-nahmen umgesetzt worden, darunter die Errichtung eines Grundwasserbrunnens zur Ver-besserung des Notkühlsystems und die Verstärkung der Bodenplatte. Über die Umsetzun-gen von weiteren Maßnahmen, die den harten Sicherheitskern betreffen, würden noch Ge-spräche zwischen ASN und EDF geführt. Die Sicherheitsysteme sollen so ausgelegt wer-den, dass diese auch bei einem Erdbeben, dessen Stärke die bisherige Auslegung über-schreitet, funktionsfähig bleiben. Die Nachrüstungsmaßnahmen in den französischen Atomkraftwerken sollen bis 2018 dauern.
Die Antwort des Umweltministeriums Baden-Württemberg auf die kleine Anfrage der MdLs Mielich, Frey und Schoch vom 24.02.2014 kann hier eingesehen werden:
Antwort UM 4685
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