Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit einem Jahr auch in Deutschland in Kraft. Die Konvention stärkt ausschließlich die universalen Menschenrechte und fordert den Abbau von Barrieren, damit auch Menschen mit Behinderungen ungehindert am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Damit formuliert sie das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und eine inklusive Gesellschaft.
Daraus ergibt sich ein riesiger Handlungsbedarf auf allen politischen Ebenen für das Land Baden-Württemberg. Als erstes und wichtigstes Thema wollen wir die Inklusion in der frühkindlichen Betreuung und der Schule angehen. Wir wollen vor allem die Förderschulen für Lernbehinderung, Erziehungshilfe und Sprachbehinderungen schnell auflösen, um in einem inklusiven System keine Ausgrenzung von Kindern mit besonderem Förderbedarf zu haben. Weitere wichtige Schritte sind der einfachere Zugang zu Ausbildungsplätzen, freie Wohnortwahl und mehr Selbstbestimmung durch ein persönliches Budget. Für weitergehende Informationen finden Sie hier mein Positionspapier. UN-Konvention_Positionspapier.pdf
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