Mit der Bedeutung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns für Baden-Württemberg hat sich der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. Juni 2012, beschäftigt. Einvernehmen bestand in der Auffassung, dass die Menschen von ihrer Arbeit auch leben können sollten, wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Bärbl Mielich, berichtete. „Es darf nicht sein, dass jemand 40 Stunden die Woche hart arbeitet und von dem Lohn noch nicht einmal seine Familie ernähren kann.“
Laut der derzeit aktuellen Verdienststrukturerhebung des Statistischen Landesamts verdienten in Baden-Württemberg im Jahre 2006 hochgerechnet drei Prozent der Vollzeitbeschäftigten und acht Prozent aller Teilzeitbeschäftigten weniger als 8,50 Euro in der Stunde. Durch die Einführung eines Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro müssten weniger staatliche Transferleistungen ausbezahlt werden, so Mielich.
Erschreckend sei die Tatsache, dass gerade im Sozialwesen, wo ein großer Bedarf an Fachkräften bestünde, die zweitniedrigsten Verdienste erzielt würden. „Hier könnten mit dem gesetzlichen Mindestlohn Verbesserungen erreicht werden“, ist sich die Ausschussvorsitzende sicher.
Weitere Argumente für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns seien unter anderem die Eindämmung der Altersarmut, die Schaffung würdigerer Arbeitsbedingungen, ein fairerer Wettbewerb sowie die Befreiung der Frauen, die nur Niedriglöhne erhalten, von Lohnarmut und Abhängigkeit.
Mielich führte abschließend aus, dass voraussichtlich noch vor der Sommerpause im Bund neue Verhandlungen zum Thema Mindestlohn aufgenommen werden.
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