PRESSEMITTEILUNG
MdL Bärbl Mielich: „Es war höchste Zeit, die Eckpunkte des Landesheimgesetzes zu reformieren, denn der Bedarf nach einer zukunftsgerichteten und innovativen Alten- und Behindertenpolitik in Baden-Württemberg wird in den nächsten Jahrzehnten zunehmend ansteigen“.
„Mit den neuen Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz, wie das Heimrecht künftig heißen soll, wollen wir die Qualität der Pflege sichern und selbstbestimmte Wohnformen älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen fördern“. Es sei das Ziel gewesen, so Mielich weiter, die Vielfalt der bereits bestehenden und sich noch entwickelnden ambulant betreuten Wohngemeinschaften zu stärken. Das alte Heimrecht wurde dem Wunsch des Großteils der Bevölkerung, möglichst lange möglichst selbständig zu sein, nicht gerecht: Es kannte entweder die Versorgung im Heim oder zuhause. Erstere fiel vollständig unter die Regelungen und den Schutzbereich des Heimrechts, letztere fiel vollständig heraus. Gemeinschaftliche Wohngruppen als Zwischenformen seien überhaupt nicht berücksichtigt worden, so die Vorsitzende des Sozialausschusses.
„Mit dem neuen Gesetz wollen wir ein Ermutigungsgesetz auf den Weg bringen: menschen, die in kleinen Wohngruppen z. B. in ihren Dörfern leben wollen, sollen unterstützt werden. Das Gesetz regelt entsprechend auch die Notwendigkeit der Aufsicht flexibel“, betont Bärbl Mielich.
“Wichtig war es uns bei der Entwicklung des neuen Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes überdies, die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention in Bezug auf die Realisierung von Wohngruppen zu integrieren”, betont Bärbl Mielich.
Im Klartext bedeutet das: Künftig werden „Unterstützende Wohnformen“ unter den heimrechtlichen Schutz gestellt. Unterstützende Wohnformen sind erstens „stationäre Einrichtungen“ (Heime) für ältere Menschen, volljährige Pflegbedürftige und volljährige Menschen mit Behinderung (wie bisher) und zweitens (neu) „ambulant betreute Wohngemeinschaften“, darunter auch Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung. Dabei gilt: Je weniger der Einzelne über seine Wohn- und Lebensform selbst bestimmt, desto stärker greifen die abgestuften Mechanismen
“Ich bin sehr froh, dass diese wichtige Vereinbarung unseres Koalitionsvertrages jetzt in die Tat umgesetzt wurde. Nun gilt es, die Eckpunkte des neuen Heimrechts schnellsmöglich als Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes in Kraft treten zu lassen”, sagt Bärbl Mielich.
Die Pressemitteilung kann hier als PDF heruntergeladen werden:
PM_Landesheimgesetz_Mielich
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